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Fotos
27th International Cotton Conference Bremen
Der unter dem Namen Bremer Baumwollbörse
bestehende rechtsfähige Verein bezweckt - so die Satzung - die Wahrung und
Förderung der Interessen aller am Baumwollhandel und an der
Erstverarbeitung von Baumwolle Beteiligten. Die Bremer Baumwollbörse hat
ca. 201 Mitglieder mit Sitz in Deutschland, im europäischen
und überseeischen Ausland. Die Mitgliedschaft
einer Firma in der Baumwollbörse setzt gutes Standing, zuverlässige
Vertragserfüllung und finanzielle Integrität voraus. Weltweit gibt es
12 vergleichbare Organisationen, mit denen die Baumwollbörse in einem
internationalen Ausschuß zusammengeschlossen ist.
Der große internationale Mitgliederkreis
erleichtert die Erfüllung wesentlicher Aufgaben, wie die Vertretung der
Interessen der Baumwollwirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene, die
Förderung und rechtliche Absicherung des Baumwollgeschäfts und die
Vereinfachung seiner Abwicklung.
Baumwolle wird in mehr als 70 Ländern mit
den unterschiedlichsten Rechts- und Gesellschaftsformen angebaut und häufig
im voraus - d.h. weit vor der Ernte - gehandelt, wobei der Preis sich täglich
ändert. Für dieses Geschäft sind internationale
Handelsbedingungen, die in fairer Weise das Interesse von Verkäufer und Käufer
gleichermaßen berücksichtigen, unverzichtbar.
Die Bedingungen der
Bremer Baumwollbörse gelten als "Grundgesetz" des
Baumwollhandels und sind ein wesentlicher Bestandteil der im In- und Ausland
geschlossenen Baumwollkontrakte. Sie umfassen den Handel in Rohbaumwolle, in
Baumwollabfällen und Linters sowie in Abfällen aus Chemiefasern und
Fasermischungen und beinhalten u.a. eine detaillierte Regelung der gegenseitigen
Kontraktpflichten sowie ein Instrumentarium zur Lösung von Streitfällen.
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Qualitätsarbitragen und
Schiedsgerichte |
 Qualitätsarbitrage Bremer Baumwollbörse |
Bei einer Qualitätsarbitrage wird durch
zwei beeidigte Klassierer in einem neutralen Verfahren über den etwaigen
Minderwert der gelieferten Baumwolle entschieden. Bei sonstigen Leistungsstörungen
kann das Schiedsgericht der Bremer Baumwollbörse angerufen werden.
Durch diese Verfahren können Kontraktstreitigkeiten unter Vermeidung des
oft langwierigen Weges durch die ordentlichen Gerichte sachkundig, zügig
und für beide Parteien auch international verbindlich entschieden
werden.Durch eine UN-Konvention aus dem Jahr 1958 besteht in den meisten
Baumwollhandelsländern auch die Möglichkeit der internationalen
Vollstreckung .
Die Vorteile gegenüber dem ordentlichen Rechtsweg
liegen vor allem in einer kürzeren Verfahrensdauer, in der Regel
niedrigeren Kosten und der internationalen Vollstreckbarkeit. |
Da die herkömmliche Klassierung von
Baumwolle der Verarbeitung mit ihrer hochmodernen Spinn- und Webtechnik nicht
genügend Informationen über die Fasereigenschaften geben kann, wird
sie von labormäßigen Qualitätsprüfungen im
Faserinstitut Bremen
unterstützt. Diesem als Labor der Baumwollbörse fungierenden unabhängigen
Forschungsinstitut stehen modernste Geräte zur instrumentellen Untersuchung
von Rohbaumwolle, u.a. einen Baumwollteststraße -
High Volume Instrument Test Line (HVI) -, und ein Elektronenrastermikroskop
zur Verfügung.

Gemeinsam mit
dem Fasersinstitut veranstaltet die Bremer Baumwollbörse im 2-jährigem
Rhythmus die Internationale Baumwoll-Tagung. |
Durch den Bremen
Cotton Report informiert die Börse regelmäßig über
den nationalen und internationalen Baumwollmarkt und veröffentlicht
Statistiken und Marktanalysen. Die Beratung über einzelne Fachgebiete, wie
Qualitäts-, Transport- und Versicherungsfragen, Wertdifferenzen etc.
erfolgt in verschiedenen Kommissionen
Für die Schulung des
Nachwuchses werden
Seminare veranstaltet, die Grundlagen der
Klassierung und umfassende Information über den Rohstoff und alle einschlägigen
Fragen vermitteln.
Schulungs- und
Informationsmaterial kann bei der Börse angefordert werden. |
Ordentliche und
außerordentliche Mitglieder
- Die Mitglieder der Bremer Baumwollbörse
sind entweder ordentliche oder außerordentliche Mitglieder.
- Ordentliche Mitglieder können sein:
- jedes in einem EU- oder EWR-Land in
ein Handels- oder vergleichbares Register eingetragene (registrierte)
Unternehmen, das am Baumwollhandel beteiligt ist (Firmenmitglieder);
- jedes in einem EU- oder EWR-Land
registrierte Unternehmen der Erstverarbeitung von Baumwolle, Baumwollabfällen
und Linters (Firmenmitglieder);
- jeder gesetzliche Vertreter einer
Firma, die ordentliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse ist (persönliche
Mitglieder). Ein persönliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse kann
auch dann persönliches Mitglied bleiben, wenn es als gesetzlicher Vertreter
aus der Firma, die ordentliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse ist,
ausgeschieden ist, und zwar auch dann, wenn diese Firma aufhört,
ordentliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse zu sein.
- Außerordentliche Mitglieder können
sein:
- jedes außerdeutsche
registrierte Unternehmen, das am Baumwollhandel beteiligt ist;
- jedes außerdeutsche
registrierte Unternehmen der Erstverarbeitung von Baumwolle, Baumwollabfällen
und Linters.
- Außerdeutsche Firmen aus EU- und EWR-Ländern
können zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliedschaft wählen.
Mitgliedsaufnahme
Antragsformular (Acrobat© PDF-Format)
- Die Bewerbung um die Mitgliedschaft ist
schriftlich an den Präsidenten zu richten. Sie muß durch drei
ordentliche Mitglieder unterstützt sein.
- Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand.
Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder haben einen jährlichen
Beitrag zu zahlen, dessen Höhe alljährlich von der Generalversammlung
festgesetzt wird. | |