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Bremer Baumwollbörse Bremen Cotton Exchange

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Germany

Tel.: +49 - 421 - 339700
Fax: +49 - 421 - 3397033
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29. Internationale Bremer Baumwoll-Tagung vom 2.-5. April 2008.
  Fotos   27th International Cotton Conference Bremen

Der unter dem Namen Bremer Baumwollbörse bestehende rechtsfähige Verein bezweckt - so die Satzung - die Wahrung und Förderung der Interessen aller am Baumwollhandel und an der Erstverarbeitung von Baumwolle Beteiligten. Die Bremer Baumwollbörse hat ca. 201 Mitglieder mit Sitz in Deutschland, im europäischen und überseeischen Ausland. Die Mitgliedschaft einer Firma in der Baumwollbörse setzt gutes Standing, zuverlässige Vertragserfüllung und finanzielle Integrität voraus. Weltweit gibt es 12 vergleichbare Organisationen, mit denen die Baumwollbörse in einem internationalen Ausschuß zusammengeschlossen ist.

Der große internationale Mitgliederkreis erleichtert die Erfüllung wesentlicher Aufgaben, wie die Vertretung der Interessen der Baumwollwirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene, die Förderung und rechtliche Absicherung des Baumwollgeschäfts und die Vereinfachung seiner Abwicklung.

Baumwolle wird in mehr als 70 Ländern mit den unterschiedlichsten Rechts- und Gesellschaftsformen angebaut und häufig im voraus - d.h. weit vor der Ernte - gehandelt, wobei der Preis sich täglich ändert. Für dieses Geschäft sind internationale Handelsbedingungen, die in fairer Weise das Interesse von Verkäufer und Käufer gleichermaßen berücksichtigen, unverzichtbar.

Die Bedingungen der Bremer Baumwollbörse gelten als "Grundgesetz" des Baumwollhandels und sind ein wesentlicher Bestandteil der im In- und Ausland geschlossenen Baumwollkontrakte. Sie umfassen den Handel in Rohbaumwolle, in Baumwollabfällen und Linters sowie in Abfällen aus Chemiefasern und Fasermischungen und beinhalten u.a. eine detaillierte Regelung der gegenseitigen Kontraktpflichten sowie ein Instrumentarium zur Lösung von Streitfällen.


Qualitätsarbitragen und Schiedsgerichte


Qualitätsarbitrage Bremer Baumwollbörse

Bei einer Qualitätsarbitrage wird durch zwei beeidigte Klassierer in einem neutralen Verfahren über den etwaigen Minderwert der gelieferten Baumwolle entschieden. Bei sonstigen Leistungsstörungen kann das Schiedsgericht der Bremer Baumwollbörse angerufen werden.

Durch diese Verfahren können Kontraktstreitigkeiten unter Vermeidung des oft langwierigen Weges durch die ordentlichen Gerichte sachkundig, zügig und für beide Parteien auch international verbindlich entschieden werden.Durch eine UN-Konvention aus dem Jahr 1958 besteht in den meisten Baumwollhandelsländern auch die Möglichkeit der internationalen Vollstreckung .

Die Vorteile gegenüber dem ordentlichen Rechtsweg liegen vor allem in einer kürzeren Verfahrensdauer, in der Regel niedrigeren Kosten und der internationalen Vollstreckbarkeit.


Faserprüfungen

Da die herkömmliche Klassierung von Baumwolle der Verarbeitung mit ihrer hochmodernen Spinn- und Webtechnik nicht genügend Informationen über die Fasereigenschaften geben kann, wird sie von labormäßigen Qualitätsprüfungen im Faserinstitut Bremen unterstützt. Diesem als Labor der Baumwollbörse fungierenden unabhängigen Forschungsinstitut stehen modernste Geräte zur instrumentellen Untersuchung von Rohbaumwolle, u.a. einen Baumwollteststraße - High Volume Instrument Test Line (HVI) -, und ein Elektronenrastermikroskop zur Verfügung.

  

Gemeinsam mit dem Fasersinstitut veranstaltet die Bremer Baumwollbörse im 2-jährigem Rhythmus die
Internationale Baumwoll-Tagung.


Information und Seminare

Durch den Bremen Cotton Report informiert die Börse regelmäßig über den nationalen und internationalen Baumwollmarkt und veröffentlicht Statistiken und Marktanalysen. Die Beratung über einzelne Fachgebiete, wie Qualitäts-, Transport- und Versicherungsfragen, Wertdifferenzen etc. erfolgt in verschiedenen Kommissionen

Für die Schulung des Nachwuchses werden Seminare veranstaltet, die Grundlagen der Klassierung und umfassende Information über den Rohstoff und alle einschlägigen Fragen vermitteln.

Schulungs- und Informationsmaterial kann bei der Börse angefordert werden.

 


Mitgliedschaft

 Ordentliche und außerordentliche Mitglieder 
  1. Die Mitglieder der Bremer Baumwollbörse sind entweder ordentliche oder außerordentliche Mitglieder.
  2. Ordentliche Mitglieder können sein:
    1. jedes in einem EU- oder EWR-Land in ein Handels- oder vergleichbares Register eingetragene (registrierte) Unternehmen, das am Baumwollhandel beteiligt ist (Firmenmitglieder);
    2. jedes in einem EU- oder EWR-Land registrierte Unternehmen der Erstverarbeitung von Baumwolle, Baumwollabfällen und Linters (Firmenmitglieder);
    3. jeder gesetzliche Vertreter einer Firma, die ordentliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse ist (persönliche Mitglieder). Ein persönliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse kann auch dann persönliches Mitglied bleiben, wenn es als gesetzlicher Vertreter aus der Firma, die ordentliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse ist, ausgeschieden ist, und zwar auch dann, wenn diese Firma aufhört, ordentliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse zu sein.
  3. Außerordentliche Mitglieder können sein:
    1. jedes außerdeutsche registrierte Unternehmen, das am Baumwollhandel beteiligt ist;
    2. jedes außerdeutsche registrierte Unternehmen der Erstverarbeitung von Baumwolle, Baumwollabfällen und Linters.
  4. Außerdeutsche Firmen aus EU- und EWR-Ländern können zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliedschaft wählen.

 Mitgliedsaufnahme       Antragsformular   (Acrobat© PDF-Format)

  1. Die Bewerbung um die Mitgliedschaft ist schriftlich an den Präsidenten zu richten. Sie muß durch drei ordentliche Mitglieder unterstützt sein.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 Mitgliedsbeitrag

Die Mitglieder haben einen jährlichen Beitrag zu zahlen, dessen Höhe alljährlich von der Generalversammlung festgesetzt wird.